| Gegenstand | Ankauf, Verkauf, Verwaltung und Entwicklung von bebauten und unbebauten Grundstücken nach § 34 c der Gewerbeordnung sowie das Betreiben von Immobiliengeschäften jedweder Art, insbesondere die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen, Kauf und Verkauf von Immobilien sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Nebentätigkeiten, insbesondere auch die Vermittlung von Krediten und Bauträgertätigkeiten. |