| Gegenstand | Ausübung der für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, und zwar insbesondere Beratung und Vertretung in Steuersachen; Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten; Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten; Durchführung von Abschluss- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, soweit für Steuerberater zulässig; Existenzgründungsberatung mit Ausnahme der Rechtsberatung; sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne mit Ausnahme der Rechtsberatung; gutachterliche Tätigkeit; Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten; treuhänderische Tätigkeit.
Ausgenommen sind jedoch Treuhandgeschäfte über Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für Andere und Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren für Andere sowie Geschäfte nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften.
Weiter ausgeschlossen sind sonstige Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte. |