| Gegenstand | a) Verwaltung eigener und fremder Immobilien;
b) Erwerb, Entwicklung, Erschließung und Veräußerung von Grundstücken, Planung und Durchführung von Baumaßnahmen sowie Beteiligung an und Geschäftsführung von Gesellschaften gleichen Zwecks sowie sämtlicher artverwandten und den vorstehenden Zweck fördernde Geschäfte, unter Ausschluß von Tätigkeiten nach § 34 c GewO. |