Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften (im Folgenden "Kommanditgesellschaften") und, soweit die Gesellschaft zur Liquidatorin bestellt wird, auch deren Liquidation. Dabei wird die Gesellschaft ausschließlich im Namen und für Rechnung der Kommanditgesellschaften tätig.