| Gegenstand | Die Durchführung von Omnibusgelegenheitsverkehr gemäß §§ 46 Absätze I und II Ziffer 2, 48 Personenbeförderungsgesetz mit Autobussen, die im Eigentum der Gesellschafter der Arbeitsgemeinschaft Traditionsbus Berlin GbR bzw. Dritter stehen; die Durchführung von Omnibusgelegenheitsverkehr, und zwar mit Mietomnibussen gemäß §§ 46 Absätze I und II Ziffer 3, 49 Absatz I PBefG; die Restaurierung, Reparatur und Wartung von Autobussen, die im Eigentum der Gesellschafter der Arbeitsgemeinschaft Traditionsbus Berlin GbR stehen und nur Ausstellungszwecken u. ä. dienen; der An- und Verkauf sowie die Vermietung von Autobussen jeder Art, der An- und Verkauf von dazugehörigen Ersatzteilen jeder Art sowie die Erbringung von Dienstleistungen zur Herstellung der Betriebsfähigkeit von Autobussen jeder Art und aller damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. |