| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat ein oder mehrere Vorstandsmitglieder, maximal drei. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Durch Beschluß des Aufsichtsrates kann einzelnen Vorstandsmitgliedern Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden. |