Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Unterstützung und Pflege von Personen, die infolge ihres körperlichen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Insbesondere häusliche Krankenpflege, ambulante Pflege, Haushaltshilfe, Hauspflege, Familienpflege, soziale Dienste.