Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Bauausführungen betreffend Maurer-, Putzer-, Beton-, Stahlbeton- und Zimmererarbeiten, Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten, die Übernahme weiterer Gewerke als Generalübernehmer sowie der Handel mit Baustoffen und Bauelementen, fernerhin der Handel mit und die Verwertung und Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Rechten aller Art an Grundstücken, sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten.