| Gegenstand | Die Förderung des Wohlfahrtswesens der öffentlichen Gesundheitspflege und der Altenhilfe sowie die selbstlose Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreises, insbesondere in Berlin und Brandenburg. Die Gesellschaft darf auch in anderen Regionen tätig werden.
Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von krankenpflegerischen, hauspflegerischen, hauswirtschaftlichen und sonstigen Betreuungsleistungen für hilfsbedürftige Personen im Sinne des § 53 AO nach den Rechtsgrundlagen des zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII), des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) und des elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) oder durch den Betrieb ähnlicher Einrichtungen nach vergleichbaren Vorschriften.
Zweck der Gesellschaft ist auch die Einrichtung und Umsetzung neuer medizinischer, am Bedarf der zu versorgenden Menschen ausgerichteter Versorgungsstrukturen und insbesondere der Betrieb von oder die Mitwirkung an ganzheitlichen, qualitativ hochwertigen Versorgungsangeboten, bei denen bestehende Segmentierungen der Versorgungsbereiche überwunden werden. Der Zweck wird auch verwirklicht durch die Erbringung von Leistungen für zu versorgende Menschen im Rahmen der integrierten Versorgung (derzeit § 140 a SGB V) sowie durch den Betrieb von Einrichtungen, die eine solche integrierte Versorgung durch nach dem 4. Kapitel des SGB V berechtigte Leistungserbringer anbieten und durch den Abschluss entsprechender Verträge mit den Kostenträgern. |