Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
In- und ausländische Firmen und Produzenten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der Außenwirtschaft zu unterstützen.