Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Die industrielle Fertigung von Serien elektrischer Bauelemente und der Handel mit Heizwiderständen und Heizelementen sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte, nicht jedoch die Ausübung einer handwerklichen Tätigkeit.