| Gegenstand | Die Übernahme von Geschäftsführer- und Verwaltertätigkeiten, insbesondere Verwaltung und Bewirtschaftung von eigenen und fremden Grundstücken, Miet- und Eigentumswohnungen bzw. -wohnanlagen, Geschäftsräumen, Einkaufszentren und sonstigen Liegenschaften, insbesondere landwirtschaftlichen Gütern, sowie damit verbundenen Tätigkeiten gemäß § 34c GewO nach Erteilung der entsprechenden Erlaubnisse. Weiterhin geht die Gesellschaft Beteiligungen ein und übernimmt Aufgaben des Projektmanagement. |