| Gegenstand | Die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG insbesondere
1. die Beratung in Steuersachen;
2. die Bearbeitung von Steuerangelegenheiten der Auftraggeber,
3. die Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten,
4. die Erstellung von Steuerbilanzen und deren steuerlichen Beurteilung.
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. |