| Gegenstand | Für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere die Erstellung von Steuererklärungen und Bilanzen sowie die Beratung. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. Nr. 1 StBerG sowie Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. |