Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Bebauung, die Veräußerung und die Verwaltung von Grundbesitz und grundstücksgleichen Rechten aller Art sowie die Errichtung, die Vermietung, die Sanierung und die Modernisierung von Baulichkeiten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Maßnahmen
tätigen, die geeignet sind, den Gegenstand der Gesellschaft zu fördern. Sie kann sich hierzu auch eines Dritten bedienen. Nicht zum Gegenstand des Unternehmens gehören handwerkliche Tätigkeiten; diese werden ausschließlich durch Dritte ausgeführt.