| Gegenstand | Der Erwerb, die Bebauung, die Veräußerung und die Verwaltung von Grundbesitz und grundstücksgleichen Rechten aller Art sowie die Errichtung, die Vermietung, die Sanierung und die Modernisierung von Baulichkeiten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Maßnahmen
tätigen, die geeignet sind, den Gegenstand der Gesellschaft zu fördern. Sie kann sich hierzu auch eines Dritten bedienen. Nicht zum Gegenstand des Unternehmens gehören handwerkliche Tätigkeiten; diese werden ausschließlich durch Dritte ausgeführt. |