Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Der Groß- und Einzelhandel sowie der Im- und Export von Waren verschiedener Art; die Vermittlung von Geschäftsbeteiligungen und die Abwicklung von Betrieben und Gesellschaften; der Großhandel mit verpackten Arzneimitteln.