mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermögensstrukturberatung für private und institutionelle Anleger, die Beratung in und Vermittlung von Vermögensangelegenheiten, die Vorsorgeplanung. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Bankgeschäfte nach § 1 Abs. 1KWG.