| Gegenstand | Die gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten nach §§ 33, 57 Abs. 3 Ziff. 2 - Ziff. 5 StBerG, insbesondere die Beratung in Bilanz- und Steuerfragen sowie die Erstellung von Gutachten.
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten sowie Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. |