mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Vermögen des Gesellschafters bzw. der Gesellschafter und Unternehmenberatung. Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO sind ausgeschlossen, insbesondere die Vermittlung von Grundstücks- und Darlehnsgeschäften jeder Art.