Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Verwaltung, Vermietung und Verpachtung eigenen Grundbesitzes sowie der Erwerb und die Veräußerung von Grundbesitz und grundstücksgleichen Rechten für eigene Rechnung.