| Gegenstand | Die Anlage fremden Vermögens in geschlossenen Immobilienfonds, wobei den
Vermögensinhabern (Zertifikationinhabern ) Urkunden über die Beteiligung am Vermögen (Zertifikate) ausgehändigt werden, und die Verwaltung dieser Fonds. Bankgeschäfte im Sinn des § 1 KWG werden nicht betrieben;
die Errichtung von Bauten im eigenen Namen und für eigene Rechnung, deren Verkauf, Vermietung und Verwaltung und wohnwirtschaftliche Betreuung. |