Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit der Geschäftsführerin Dr. Kirsten Otto zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Anlage fremden Vermögens in geschlossenen Immobilienfonds, wobei den
Vermögensinhabern (Zertifikationinhabern ) Urkunden über die Beteiligung am Vermögen (Zertifikate) ausgehändigt werden, und die Verwaltung dieser Fonds. Bankgeschäfte im Sinn des § 1 KWG werden nicht betrieben;
die Errichtung von Bauten im eigenen Namen und für eigene Rechnung, deren Verkauf, Vermietung und Verwaltung und wohnwirtschaftliche Betreuung.