| Gegenstand | - Die Wirtschafts- und Finanzberatung;
- die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Finanzdienstleistungen, insbesondere die Vermittlung von Darlehensverträgen, Versicherungsverträgen und Bausparverträgen;
- die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume, der Nachweis zum Abschluß solcher Verträge, die Vorbereitung von und Beratung bei Immobilieninvestitionen, soweit es sich dabei nicht um Rechts- und Steuerberatung handelt;
- die Übernahme der wirtschaftlichen Baubetreuung;
- die Vermietung und Verwaltung von Grundbesitz;
- die Beratung und Betreuung bestehender und in Gründung befindlicher Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche in allen Fragen der Unternehmensführung, soweit es sich dabei nicht um Rechts- und Steuerberatung handelt;
- die Durchführung und Organisation von Seminaren und Kongressen. |