Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Druck, Verlag, Herausgabe, Herstellung, Verkauf, Vertrieb von Zeitungen, Zeitschriften, Büchern, visueller und audiovisueller Medienerzeugnisse sowie Software-Erzeugnisse für Redaktionen und das Verlagswesen; ferner die Verwaltung und Vermietung von Sachen und Rechten, die der Herausgabe von Presseerzeugnissen dienen.