Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung und Beteiligung an anderen Unternehmen, der Betrieb von Backshops entweder selbst oder durch Dritte, der Betrieb von Ladenfrischkonzepten nach dem La Nouvelle Boulangerie-System, die Amietung, Vermietung und Verpachtung von Ladenräumen.