Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme von Büro- und Verwaltungsdienstleistungen aller Art sowie die Vermittlung von Verträgen über Grundstucke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen gemäß § 34 c. Abs. 1, Ziff. 1 a. GewO oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, die Ausübung des Gewerbes als Pfandleiher gemäß § 34 Abs. 1 GWO sowie Design und Vertrieb von Möbeln und Einrichtungsgegenständen sowie Booten und deren Zubehör, sowie An- und Verkauf von Büromaterial und Büroausstattungen.