| Gegenstand | 1. Gegenstand des Unternehmens ist die Vermarktung audiovisueller Medien aller Art, insbesondere der Handel mit Filmlizenzen, der Filmverleih, die Herstellung von Filmen oder Beteiligung an der Herstellung sowie der Betrieb von Filmtheatern, einschließlich der
branchenüblichen Nebengeschäfte.
Die Gesellschaft darf alle mit dem vorstehend genannten Gegenstand des Unternehmens zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen.
2. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, auch die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. |