Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Gegenstand des Unternehmens ist die Vermarktung audiovisueller Medien aller Art, insbesondere der Handel mit Filmlizenzen, der Filmverleih, die Herstellung von Filmen oder Beteiligung an der Herstellung sowie der Betrieb von Filmtheatern, einschließlich der
branchenüblichen Nebengeschäfte.
Die Gesellschaft darf alle mit dem vorstehend genannten Gegenstand des Unternehmens zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen.
2. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, auch die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.