| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen auf folgenden Gebieten:
a) der fachlichen, berufs- oder betriebsbezogenen Aus-, Weiter-, Fortbildung und Umschulung sowie der Durchführung von Modellprojekten der beruflichen Aus- und Weiterbildung
b) der Allgemeinbildung über soziale, wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Fragen und Berufsorientierung
c) der familien- und personenbezogenen Bildung
d) der Aus-, Weiter- und Fortbildung in den Bereichen Alten- und Behindertenarbeit sowie der Pflegedienste
e) der Entwicklung von Curricula sowie Lehr- und Lernmitteln.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. |