Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen auf folgenden Gebieten:
a) der fachlichen, berufs- oder betriebsbezogenen Aus-, Weiter-, Fortbildung und Umschulung sowie der Durchführung von Modellprojekten der beruflichen Aus- und Weiterbildung
b) der Allgemeinbildung über soziale, wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Fragen und Berufsorientierung
c) der familien- und personenbezogenen Bildung
d) der Aus-, Weiter- und Fortbildung in den Bereichen Alten- und Behindertenarbeit sowie der Pflegedienste
e) der Entwicklung von Curricula sowie Lehr- und Lernmitteln.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.