Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die unbeschränkte geschäftsmäßige Hilfeleistung auf dem Gebiet des Steuerrechts nach den jeweils geltenden Vorschriften des Steuergesetzes. Die Tätigkeit umfaßt insbesondere die steuerrechtliche Beratung und Vertretung von natürlichen und juristischen Personen gegenüber den Finanzbehörden und der Finanzgerichtsbarkeit, die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen, die Hilfeleistung bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen nach den gesetzlichen Vorschriften, die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen sowie die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen.