| Gegenstand | Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen;
Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden;
An- und Verkauf von Immobilien jeglicher Art;
Hausverwaltung eigener und fremder Immobilien jeglicher Art;
Unternehmensberatung;
Durchführung von Schulungsleistungen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. |