| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung und Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 Nr. 2 AO. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch die Führung von Sozialläden. Aus Spenden werden in Sozialläden unter anderem Kleidung, Möbel und Hausrat an Bedürftige und Obdachlose abgegeben. Die Abgabe erfolgt kostenlos an Bedürftige, die ein amtliches Dokument für die Ausgabe bestimmter Gegenstände vorlegen können. An weitere Personen, die ihre Bedürftigkeit durch andere Dokumente nachweisen (u. a. Sozialschein, Berlinpass, Asylantrag, Sozialhilfeausweis) erfolgt die Abgabe entgeltlich. Das Entgelt ist symbolisch und unterschreitet den Marktwert der abzugebenden Gegenstände. Es soll den Bedürftigen helfen, mit einem Gefühl von Würde eigene Sachen erwerben zu können. |