| Gegenstand | Verwaltung eigener Grundstücke, sonstiger Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, soweit sie der Gesellschaft oder solchen Unternehmen gehören, die mit der Gesellschaft oder mit deren Gesellschafter im Sinne von § 15 AktG verbunden sind, sowie die Durchführung von Bauarbeiten aller Art und der Betrieb aller dem Gesellschaftszweck förderlichen weiteren Geschäfte. |