Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Planung, Beratung und Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art sowie Management von Hotel- und Gastronomieobjekten unter Ausschluss von Tätigkeiten, die im Hotel- und Gastronomiegewerbe anfallen.