| Gegenstand | Die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, insbesondere die Buchführung und Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes vom 16. August 1961 in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1975 einschließlich der Vertretung in Steuersachen, die Wirtschaftsberatung, die Vermögensverwaltung, die Erstattung von Gutachten und die Besorgung sonstiger Geschäfte nach Maßgabe der für die Steuerberater bestehenden Vorschriften. Hierzu gehört auch die Verwaltung fremden Vermögens im eigenen Namen.
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. |