Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Der Groß- und Einzelhandel sowie Export und Import von Waren aller Art sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen. Zum Gegenstand gehört auch das Betreiben einer Schank- und Speisewirtschaft in einem Warenhaus. Sonstige Geschäfte, für die eine gesonderte Genehmigung erforderlich ist, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.