Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung des Wohlfahrtswesens, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie der Altenpflege und die Ünterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 der Abgabeordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht
a. insbesondere durch die Förderung, das Betreiben und Fortentwickeln von Angeboten von ambulanten Plege-und Hospizdiensten, die insbesondere die Grund-, Kranken- und Verhinderungspflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung und Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SBG Xl durchführen. Die Gesellschaft wird hierbei im Rahmen der Sozialgesetzbücher V, Xl, und Xll mittels Versorgungsaufträgen der Leistungsträger pflegerische, beratende und pychsoziale Begleitung für Kranke, alte und pflegebedürftige Menschen erbringen.
b.durch den Betrieb stationärer Altenhilfeeinrichtungen im Sinne des SGB Xl bzw. Wohnteilhabegesetz.