Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Planung, Koordination und Überwachung von Bauwerken wie Tiefbau, Garten- und Landschaftsbau, Hochbau und Ingenieurbau. Des weiteren werden Gutachten im Bau- und Umweltbereich erstellt.