Ist ein Abwickler bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Abwickler gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Vorbereitung, Organisation und Abwicklung von Versteigerungen von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, ohne selbst als Versteigerer tätig zu werden. Zusätzlicher Gegenstand des Unternehmens sind die Tätigkeiten gem. § 34 c GewO und die Verwaltung von fremdem Grundvermögen und Unternehmensauflösung.