Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Die Verwaltung von Grundstücken im fremden Namen und auf fremde Rechnung, die Beratung, Vermittlung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung und zum Werterhalt der anvertrauten Objekte ferner die Erbringung von Hauswarttätigkeiten und sonstigen nicht genehmigungspflichtigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Grundstücken.