| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens sind die gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten nach §§ 33, 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere
a) die Beratung in Bilanz- und Steuerfragen sowie die Erstellung von Gutachten,
b) die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und die Ausübung von Treuhandgeschäften,
c) die Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungs- und Abschlußerstellungspflichten.
Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. |