| Gegenstand | 1.
Der Erwerb und die Veräußerung, die An- und Vermietung sowie Verpachtung von Geschäftsbetrieben aller Art; der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; die schlüsselfertige Erstellung von Geschäftsbetrieben aller Art, ebenso deren An- und Verkauf, die An- und Vermietung sowie Verwaltung, und zwar als Generalunternehmer; ferner die Beratung, Führung und Schulung von Geschäftsbetrieben sowie deren Mitarbeitern. Tätigkeiten im Sinne § 34 c GewO sind ausgeschlossen.
2.
Des weiteren gehört zum Gegenstand des Unternehmens der Betrieb gleichartiger oder ähnlicher Unternehmen, die Beteiligung an solchen, deren Vertretung und Geschäftsführung. |