| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung und Volks- und Berufsbildung, der Kunst und Kultur, der Förderung des Wohlfahrtswesens, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, des Sports, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. d. § 53 AO sowie der Förderung kirchlicher Zwecke i. S. d. § 54 AO durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts i. S. d. § 58 Nr. 1 AO.
Daneben kann die Gesellschaft die in Abs. ll genannten Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen. Dies geschieht insbesondere durch den Erwerb, die Führung und die Unterhaltung sowie den Betrieb,
von Krankenhäusern,
von medizinischen Versorgungszentren (ambulante Untersuchung und Behandlung),
von Wohnheimen für Menschen mit Behinderung von Einrichtungen der Altenpflege (Alten- und Seniorenheime),
von Einrichtungen zur Rehabilitation,
von Sporteinrichtungen, insbes. Behindertensport,
von Einrichtungen für Aus-, Fort- und Weiterbildung,
von sonstigen Sozialeinrichtungen und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege.
Darüber hinaus werden die gemeinnützigen Zwecke mittels Durchführung ambulanter Pflege und Betreuung, Angebote zur Rehabilitation, Beratungsleistungen, Vortragsveranstaltungen und Seminare sowie Förderung sportlicher Übungen und Leistungen verwirklicht. |