Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
Jeder Liquidator darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Die Durchführung nationaler und internationaler Handelsgeschäfte sowohl in eigenem Namen und auf eigene Rechnung als auch im fremden Namen und auf fremde Rechnung; die Vertretung, die Repräsentanz und die Beratung von ausländischen Unternehmen in Deutschland und der EU sowie deutscher und EU-Unternehmen im Ausland; die Einrichtung und Einbeziehung von Liaisonbüros im Ausland und die Vermittlung von Handelsgeschäften, technisch-kommerziellen Kooperationen, Studien sowie die eigene Beteiligung an Unternehmen im In- und Ausland; die Mitwirkung an der Planung, Durchführung und Beteiligung an Projekten, Firmengründungen und Joint Venture Unternehmungen.