| Gegenstand | 1. Gegenstand des Unternehmens sind die gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten nach §§ 33, 57 Abs. III Steuerberatungsgesetz, insbesondere
a) Erstellung von Buchführung und Jahresabschlüssen;
b) steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung;
c) Prüfung und Berichterstellung.
2. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten (§ 57 Abs. IV Nr. 1 Steuerberatungsgesetz), sind ausgeschlossen. |