| Gegenstand | Die Tätigkeit als Bauträger, d.h. die Durchführung von Baumaßnahmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, die Tätigkeit als Generalunternehmer, d.h. die Durchführung von Baumaßnahmen für fremde Rechnung, mit Ausnahme solcher Tätigkeiten, die für eine Genehmigung gemäß § 34 c Gewerbeordnung erforderlich ist. |