| Gegenstand | Arbeiten des Maler- und Lackiererhandwerks, die Ausführung von Arbeiten aus dem Bodenleger-, den Fugen-, dem Holz- und Bautenschutzgewerbe. Der Einbau von genormten Baufertigteilen (Fenster, Türen, Zargen, Regalen). Der Handel mit Waren aller Art, deren Handel nicht genehmigungspflichtig ist, und die Generalunternehmung für Innenausbauarbeiten aller Art. |