| Gegenstand | Die gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten nach §§ 33, 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz, insbesondere
1. Beratung und Vertretung in Steuersachen
2. Hilfesleistung in Steuerstraf- und Bußgeldsachen,
3. Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, einschließlich Lohnbuchhaltung sowie der Aufstellung und Beurteilung von Jahresabschlüssen,
4. wirtschaftsberatende, gutachterliche und treuhänderische Tätigkeit. |