Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen aller Art und jeder Rechtsform, insbesondere zum Zweck der Restrukturierung und der Sanierung, die Übernahme der Geschäftsführung oder der Liquidation von Unternehmen, Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen. Tätigkeiten, die nach dem Steuerberatungsgesetz, der Wirtschaftsprüferordnung bzw. dem Rechtsberatungsgesetz Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Rechtsbeiständen oder vereidigten Buchprüfern vorbehalten sind, sind nicht Gegenstand des Unternehmens. Gegenstand des Unternehmens ist weiter die Errichtung und das Betreiben sowie die Vermietung und die Verpachtung von gastronomischen Betrieben und Einrichtungen.