| Gegenstand | Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung entsprechend den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, die Personalberatung, die Verwaltung von eigenem und fremdem Vermögen, mit Ausnahme der nach § 34 c Gewerbeordnung genehmigungspflichtigen Geschäfte, die Übernahme von Beteiligungen sowie die Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin in artverwandten Unternehmen. |