Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
- Die Unternehmens- und Wirtschaftsberatung, Organisationsberatung, die Erarbeitung von Marktanalysen und Wirtschaftsauskünften, die Personalberatung;
- der Abschluß, die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über nationale und internationale Handelsgeschäfte jeglicher Art;
- die Vorbereitung und Planung von privaten und gewerblichen Finanzierungen und von Kapitalanlagen;
- der Handel mit Waren aller Art;
- der treuhänderische Erwerb und die Verwaltung fremden Vermögens für fremde Rechnung.
Ausdrücklich ausgenommen sind Geschäfte, die der Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen.