| Gegenstand | Die gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 StBerG in Verbindung mit § 57 Absatz 3 Steuerberatungsgesetz, insbesondere
die Beratung, Vertretung und Hilfeleistung in Steuersachen, Steuerstraf- und Bußgeldsachen;
die Beratung und Erledigung von Buchführungsarbeiten;
die Anfertigung von Steuerbilanzen;
die steuerliche Beratung von Treuhandunternehmen, die sich in Liquidation befinden. |